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Themenübersicht:
 

WAS HEISST ARBEITSASSISTENZ?

  • Arbeitsassistenz für Berufstätige und Arbeitssuchende mit Hörschädigung ist Kommunikationsassistenz.
  • Sie ermöglicht / erhält die Teilhabe am Arbeitsleben, ohne in die Kernaufgaben des Schwerhörigen und Ertaubten einzugreifen.
  • Seit 2001 ist Arbeitsassistenz für Menschen mit schweren Behinderungen im SGB IX als Rechtsanspruch verankert. Reha-Träger und Integrationsämter übernehmen die Kosten für notwendige Assistenz nach Prüfung des individuellen Bedarfs.

 

ini.KAB HINTERGRUND

  • In NRW leben über 17.000 schwer behinderte Hörgeschädigte im erwerbsfähigen Alter. Bisher nutzen diese Personen ihren Anspruch auf Kommunikationsassistenz kaum.
  • Aufgrund des demographischen Wandels und der Änderung der Lebensarbeitszeit wird sich die Zahl der schwerhörigen oder ertaubten Berufstätigen, die Assistenzbedarf haben könnten, zukünftig erhöhen.
  • Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Kommunikation und Flexibilität im Arbeitsleben.
  • Dies bietet vielseitige Einsatzmöglichkeiten für Assistenz.
  • Dabei bleibt bislang ein erhebliches Beschäftigungspotenzial ungenutzt, eine qualifizierte Ausbildung und ein spezielles Tätigkeitsbild für die Dienstleistung Kommunikationsassistenz existieren nicht.

ini.KAB schließt diese Lücke.

 

ini.KAB ZIELE DES MODELLPROJEKTES

 
Berufsrückkehrende und Arbeitssuchende & hörgeschädigte Berufstätige

>> Berufsrückkehrende und Arbeitssuchende & hörgeschädigte Berufstätige
  

ini.KAB ZIELGRUPPEN

 
Das Ausbildungsangebot richtet sich an engagierte Berufsrückkehrende mit oder ohne Leistungsbezug sowie an Arbeitslosengeld-Beziehende.
 

ini.KAB DIE ENTWICKLUNGSPARTNER

 

  • büscher kuntscher piorr GbR (bkp)
  • Lehrstuhl für Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung (LS AOG) an der Ruhr-Universität Bochum
  • Deutscher Schwerhörigenbund e. V. (DSB)
  • Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband NRW e. V. (DSB NRW)